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BeitragThema: Grundverfassung   Grundverfassung Icon_minitimeDi 14 Okt 2008, 02:32

§ 1 Regierungsform

Die offizielle Regierungsform ist die Föderale Demokratie (Semipräsidentielles Regierungssystem). Ein Senat bestimmt die Gesetze, Reformen und leitet die Allianz unter der Führung des Kanzlers. Der Kanzler ist der Regierungschef der Allianz (Main & Wing) und wird monatlich gewählt. Der Präsident ist der Allianzchef und repräsentiert die Allianz.
> Präsident: Exekutive/Judikative
> Kanzler : Legislative/Exekutive* (* Regierungschef und Repräsentant des Senats)
> Senat: Legislative


§ 2 Senat, Imperator & Kanzler

Der Senat bestimmt die Politik der Allianz (Main & Wing). Er verabschiedet Gesetze und Reformen. Um ein Gesetz zu verabschieden ist eine Mehrheit (meist die Regierungskoalition) nötig. Der Präsident ist ständiges Mitglied im Senat und gibt am Ende das "Go" für eine Reform. Somit wird die Allianz in Legislative (Kanzler und Senat) und Exekutive (Präsident) geteielt. Der Senat hat die Möglichkeit dem Präsidenten Vollmachten (siehe § 4) zu erteilen, dazu wird der Notstand ausgerufen (z. Bsp. Krieg). Der Präsident gibt seine Vollmachten ab, sobald der Senat den Notstand aufhebt. Der Kanzler leitet den Senat als Vorsitzender. Um ein Gesetz zu verabschieden muss der Kanzler es selbst unterstützen. Geschieht das nicht, ist das Gesetz gescheitert. Zudem hat der Kanzler das Recht, den Senat, aufgrund von Unfähigkeit, aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen.

§ 3 Senats- bzw. Kanzlerwahl

Der Senat wird monatlich gewählt. Der Senat besteht aus 4 bis 5 Mitgliedern. Ein dauerhaftes Mitglied (der Präsident), einen Kanzler und 2 bis 3 Senatoren. Um in den Senat zu kommen benötigt man mind. 10% der Stimmen. Jeder (Main & Wing) kann sich zur Wahl stellen. Kanzler wird der, der sich am Ende der Wahl die Mehrheit sichert (mind. 51%). Sollte ein Kandidat nicht diese Mehrheit erreichen, kann er eine Koalition mit anderen Senatoren eingehen um die Mehrheit zu erreichen (Regierungskoaltion).

§ 4 Vollmachten

Order 1: Kriegssteuern
Order 2: Senatsvorsitz => Entmachtung des Kanzlers (bis Notstand aufgehoben ist)
Order 3: Auflösung des Senats => Neuwahlen
Order 4: Oberbefehl über alle Schiffe der Allianz
Order 5: freie Gesetzestilgung

§ 5 Amtsenthebung

Dem Senat steht es zu den Kanzler und auch den Präsidenten durch ein Misstrauensvoting, falls ein Machtmissbrauch vorliegt, seines Amtes zu entheben. Es müssen aber Beweise vorliegen, die den Vorwurf unterstützen. Kommt es zu einer Enthebung, liegt es beim Senat einen neuen Kanzler bzw. Imperator zu benennen oder auch Neuwahlen anzuordnen.
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